Fragen und Antworten
Was ist ein Ausfuhrbegleitdokument (kurz ABD)?
Ein Ausfuhrbegleitdokument (kurz ABD) ist ein Dokument, das für den Export von Waren aus der Europäischen Union (EU) in Drittländer erforderlich ist. Es dient als Nachweis, dass die Waren ordnungsgemäß zur Ausfuhr angemeldet wurden und durchläuft eine zollamtliche Kontrolle. Das ABD enthält wichtige Informationen über die Sendung, wie z.B. den Absender, den Empfänger, eine Beschreibung der Waren, den Warenwert und die Zolltarifnummer. Bei gewerblichen Ausfuhren aus Deutschland in ein sogenanntes Drittland (nicht EU-Land) ist eine Ausfuhrerklärung/Ausfuhranmeldung notwendig. Beispiel: Verkauf von Ware an einen Kunden in der Schweiz (EU-Ausland). Achtung: Die hierfür geltenden Wertgrenzen sind in die jeweiligen Verfahren (einstufig, zweistufig) unterteilt und müssen eingehalten werden.
Was kostet eine Ausfuhranmeldung?
Für Neukunden kostet der erste Auftrag inkl. 1 Zolltarifnummer 10,00 EUR. Danach kostet jede weitere Ausfuhranmeldung inkl. 1 Zolltarifnummer 35,00 EUR, jede weitere Zolltarifnummer 4,00 EUR zzgl. MwSt.
Wie erhalte ich ein Ausfuhrbegleitdokument?
Sie senden uns die Rechnung, Auftragsformular, Zollvollmacht bis 12 Uhr (Mo-Fr). Wir melden die Ausfuhr an mit einer Gestellung auf den darauffolgenden Tag in der Regel von 08:00 – 10:00 Uhr beim Zollamt an. In dieser Zeit muss die Ware vor Ort sein, damit der Zoll ggfs. die Ware kontrollieren kann. Nach der Gestellungsfrist erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument automatisch per E-Mail zugesendet und die Ware kann versendet werden.
Was ist die EORI-Nr.?
EORI steht für "Economic Operators’ Registration and Identification". Eine EORI-Nummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Unternehmen in der EU, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber den Zollbehörden dient. Beispiel: DE000000000001234. Grundsätzlich benötigt jeder Gewerbetreibende, der Waren aus der EU im Wert von über 1.000 EUR oder mit einem Gewicht von mehr als 1.000 kg ausführen möchte, eine EORI-Nummer.
Wie lange dauert es, bis das Ausfuhrbegleitdokument vorliegt?
Wenn Sie uns werktags bis 12:00 Uhr alle Unterlagen an support@ausfuhrdirekt.de senden, melden wir die Ware für den folgenden Werktag zur Gestellung an Ihrer Firmenadresse an. Das Zeitfenster ermöglicht dem Zollamt die Ware bei Ihnen vor Ort zu beschauen. Die übliche Gestellungsfrist beträgt 2 Stunden, kann jedoch je nach Zollamt auch 3-4 Stunden betragen. Nach Ablauf der Gestellungsfrist wird das ABD ausgestellt und die Ware kann versendet werden. Die Gestellung der Ware erfolgt am folgenden Werktag vormittags für 2 bis 4 Stunden (je nach Zollamt) innerhalb Ihrer Öffnungszeiten. Alternativ können Sie auch die Ware zum Zollamt bringen für eine Beschau, das kann taggleich erfolgen. Wir bereiten Ihnen hierzu die Anmeldung im System vor, stellen Ihnen einen Laufzettel für das Zollamt bereit und dann können Sie mit der Ware zum Zollamt, um die Beschau vor Ort durchzuführen. Nach der Beschau erhalten Sie das Ausfuhrdokument per Mail. Falls eine Beschau beim Zollamt gewünscht ist, bitte ich Sie, uns darüber zu informieren.
Wann wird eine Ausfuhranmeldung / MRN benötigt?
Wenn Ware aus Deutschland in ein Drittland exportiert wird, ist eine Ausfuhrerklärung erforderlich. Beispielsweise, wenn Sie etwas an einen Kunden in die Schweiz, also in ein EU-Ausland, verkaufen. ZU BEACHTEN: Für Waren mit einem Wert unter 1000,- EUR genügt eine mündliche Anmeldung beim Ausgangszollamt – hierbei ist kein Ausfuhrbegleitdokument erforderlich. Erst ab einem Warenwert von 1000,- EUR besteht die Verpflichtung zur Anmeldung!
ACHTUNG: Die hierfür geltenden Wertgrenzen unterteilt in die jeweiligen Verfahren (einstufig, zweistufig) müssen eingehalten werden.
Wozu wird ein Ausfuhrbegleitdokument / Internetzollanmeldung benötigt?
Das Ausfuhrbegleitdokument (Abkürzung: ABD) stellt einen Nachweis über die Zulässigkeit der Ausfuhr dar. Das Ausfuhrbegleitdokument wird auch Ausfuhranmeldung, Ausfuhrerklärung, EX1 oder AE / AES (Abkürzung: Automated Export System) genannt und dient zur:
1. Kontrolle von Export Bestimmungen – Das Ausfuhrbegleitdokument dient dazu, Exportbestimmungen zu überwachen und sicherzustellen.
2. Statistische Erfassung der Warenströme – Es trägt zur statistischen Erfassung der Warenströme bei, indem es Informationen über exportierte Waren liefert.
Seit dem 01.07.2009 ist die elektronische Abgabe von Ausfuhranmeldungen verpflichtend. Ein Musterformular des Ausfuhrbegleitdokuments ist auf dem Bild zu sehen. Dieses Dokument enthält die Bezugsnummer der Sendung (Moving Reference Number, MRN) inklusive Barcode. Dieser Barcode wird beim Verlassen des Gemeinschaftsgebiets gescannt und führt zur Generierung eines Ausgangsvermerks (AgV, AVM).
Weitere Inhalte zu dem Thema finden Sie auf www.zoll.de
Was ist eine MRN?
Eine Movement Reference Number (kurz MRN) ist eine automatisch generierte Vorgangsnummer bzw. eine Zoll-Registrierungsnummer. Jede Ausfuhranmeldung erhält eine eigene MRN Nummer vom ATLAS System. Diese Nummer ist auf dem Ausfuhrbegleitdokument oben rechts zu finden. Beispiel: 20DE123456786551E6
Was ist ein Ausgangsvermerk (AVM)?
Der Ausgangsvermerk, auch Ausfuhrnachweis genannt, wird automatisch von uns erstellt, sobald die Ware zolltechnisch korrekt abgefertigt wurde und der Logistikdienstleister die Ausfuhr bestätigt hat.
Wie sieht ein AVM aus? Der Aufbau ist gleich wie ein ABD mit dem einzigen Unterschied, dass der Hintergrund des Dokumentes mit einer großen Aufschrift “Ausgangsvermerk” versehen ist – dieser ersetzt den Stempelaufdruck.
Wann erhalten Sie ein AVM von uns? Sobald der Logistikdienstleister die Ausfuhr bestätigt hat.
Wozu dient ein AVM? Die Finanzämter erkennen dies als Umsatzsteuernachweis an – Steuerbefreiungsregelung für Ware von Deutschland ins Drittland.
Was ist ein zugelassener Ausführer?
Dieser Sonderstatus ist das am häufigsten von Firmen in Anspruch genommene Zollverfahren.
Ein zugelassener Ausführer (ZA) auch “vereinfachtes Ausfuhrverfahren” genannt, hat den Vorteil für Unternehmen, dass die Vorführung (die Gestellung) der Ausfuhrsendung beim Zoll oder die Beantragung der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes entfällt. Dieser Status ist durch eine Bewilligung vom zuständigen Hauptzollamt erforderlich.
Für Unternehmen ist dies eine enorme Zeitersparnis und schafft Flexibilität im Versandprozess.
Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen mit Ihrem lokalen Hauptzollamt in Verbindung.
Was ist ein ermächtigter Ausführer?
Ein ermächtigter Ausführer (EA) kann Ursprungserklärungen auf der Rechnung ohne Wertgrenzen ausstellen, das heißt die normalerweise erforderliche Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED entfällt.
und/oder
Warenverkehrsbescheinigungen – A.TR. ohne Wertgrenzen selbst ausfertigen (gilt nur für den Warenverkehr EU-Türkei).
Dieser Status ist durch eine Bewilligung vom zuständigen Hauptzollamt erforderlich.
Für Unternehmen ist dies eine Zeitersparnis bei der Erstellung von Präferenznachweisen. Das örtliche Zollamt wird nicht mehr benötigt, Entfernungen und Öffnungszeiten müssen nicht mehr berücksichtigt werden.
Schnelle Zollabwicklung ist der Anfang einer umfassenden Lösung
Effiziente Zollabwicklung umfasst nahtlose Prozesse und fachkundige Bearbeitung. Was bislang fehlte, war die Schnelligkeit und Zuverlässigkeit.
Automatisierte Übermittlung
Durch die Anbindung an unser System erhalten Sie immer zeitnah Informationen und alle Unterlagen wie Ausfuhrbegleit- dokumente (ABD) oder Ausgangsvermerke (AGV)
Transparente Prozesse
Wir legen großen Wert auf Transparenz und offene Kommunikation, sodass Sie stets über den Status Ihrer Zollabwicklung informiert sind.
AusfuhrDirekt - Ihre zuverlässige Zollagentur mit über 15 Jahren Erfahrung!
Kosten für eine Ausfuhranmeldung:
Für Neukunden bieten wir die erste Ausfuhranmeldung zum Sonderpreis von nur 10,- EUR an. Für weitere Aufträge berechnen wir ab 25,- EUR pro Ausfuhrbegleitdokument (ABD) im BUSINESS Paket oder 35,- EUR im BASIC Paket. Alle Preise beinhalten eine Zolltarifnummer, jede zusätzliche Zolltarifnummer kostet 4,- EUR.